Das Erstellen von Fotoromanen / Fotostories ist eine wunderbare Möglichkeit um Themen und Geschichten aufzubereiten. Auf kreative Weise können schöne Fotogeschichten entstehen.
Neben sprachlichen und sozialen Zielen, werden auch medientechnische, medienbildnerische und gestalterische Ziele verfolgt. Nicht vergessen sollte man allerdings die rechtlichen Aspekte.
In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift Beobachter (Nr. 12/2011) bin ich auf die Geschichte «Der Überfall, der keiner war» gestossen. (Leider ist der Artikel nicht online einsehbar.) Der Artikel nimmt Bezug auf einen Artikel in der Zeitung «Der Bund»: «Konfirmanden spielen Banküberfall und lösen Polizei-Grosseinsatz aus».
Es wird beschrieben, wie Konfirmanden ein Fotoprojekt realisieren. In einer Bank. Ein Überfall. Der Pfarrer hatte die Erlaubnis der Bank eingeholt und es wurde nur im Inneren der Bank fotografiert. Durch die Aktivitäten der vermeintlichen Bankräuber aufgeschreckt wurde von einer unbeteiligten Person die Polizei informiert, die prompt mit 20 Mann ausrückte. Sowohl die Bank wie auch der Pfarrer hatte es versäumt, die Polizei vorgängig zu informieren.
Zuerst einmal muss man schmunzeln, wenn man den Artikel liest. Dumm aber auch, dass die Polizei vergessen ging. Das Beispiel zeigt, dass man nicht einfach losziehen und knipsen kann. Es müssen allerlei Dinge beachtet werden.
Wissen muss man, dass es eine Bewilligung braucht, wenn man an nicht öffentlichen Orten fotografieren möchte. Eine Erlaubnis braucht es aber auch von den fotografierten Personen. Genau das ist aber den Schüler/innen kaum bewusst, wie man anhand der publizierten Fotos auf Facebook & Co erkennen kann.
Ein Fotoroman ist also eine gute Gelegenheit, das Recht am eigenen Bild zu thematisieren:
Schüler/innen sollten folgenden Grundsatz kennen:
Jede Person hat das Recht selber zu entscheiden, ob sie fotografiert werden will und was mit dem geschossenen Foto danach gemacht wird (Persönlichkeitsrecht – Recht am eigenen Bild). Wenn man ohne Einwilligung Bilder mit gut erkennbaren Menschen macht und diese weiterverbreitet, verletzt man die Rechte der abgebildeten Person und kann verklagt werden.
Ja, ich weiss, dass es da noch diverse juristische Feinheiten gibt und das ganze für Laien recht komplex ist. Es geht ums Erkennen des Grundsatzes.
Was Schüler/innen daraus lernen:
Personen müssen um Erlaubnis gefragt werden, bevor Fotos von ihnen weiterverbreitet bzw. publiziert werden. Dabei ist es egal, ob die Bilder auf Facebook gestellt oder in der Schülerzeitung im Quartier verteilt werden.
Interesse einen Fotoroman in der Klasse herzustellen:
- Lehrmittel Medienkompass 1, Einheit 10, Bilder und Texte erzählen Geschichten (Zusatzmaterial)
- Eine Fotostory erstellen
- Ein Krimi in Bildern
- Einen Fotoroman in Text, Bildern und Ton gestalten
- u.v.a.