Medienrechtliche Fallen

An derKadervernetzung 2010 ICT-Kadervernetzung vom letzten Samstag, 13.3.2010, in Wil (SG) hat Herr Oliver Sidler (http://www.sidlerlaw.com/) sein Einführungsreferat zu medienrechtlichen Aspekten in der Bildung gehalten. Es wurde versprochen, dass die Präsentationsfolien in den nächsten Tagen auf der Tagungswebsite publiziert werden.

Und immer lockt das Web…
Medienrechtliche Fallen der Internetnutzung im Bildungsbereich
Oliver Sidler
«Der Einsatz des Internets öffnet die Schule und das Klassenzimmer für den Informationsaustausch mit der realen Welt. Die scheinbar unbegrenzten Möglichkeiten des Internets locken und vernebeln den Blick auf die Gefahren und rechtlichen Grenzen. Auch im Bildungsbereich werden Persönlichkeit und Datenschutz oft vernachlässigt und das Urheberrecht nicht ernst genommen. Informatikverantwortliche, Lehrpersonen und Lernende sollten verstärkt sensibilisiert werden.»
(Quelle: http://educanet2.ch/kadervernetzung?3)

Sidler hat verschiedene rechtliche Aspekte aufgezeigt, die beim Umgang von Schulen mit Medien beachtet werden müssen (Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte u.a.). Ich werde an dieser Stelle diese Aspekte nicht  auflisten, sondern lediglich zwei Gedanken dazu formulieren:

Das Recht am eigenen Bild und ein pauschales Einverständnis

Das Wissen, dass man Personen nicht ohne deren Einverständnis fotografieren oder filmen darf, um die Bilder nachher zu publizieren, ist in Schulen und anderen Bildungsinstitutionen mittlerweile verbreitet. Viele Schulen holen sich daher bereits zum Beginn eines Schuljahres eine Art «Pauschal-Vollmacht» von den Eltern: «Sie erklären sich einverstanden, dass wir Ihr Kind fotografieren: Ja / Nein». Ich hatte bis anhin meine Zweifel, ob das aus rechtlicher Sicht Sinn macht. Herr Sidler findet das Vorgehen allerdings o.k. Klar ist, dass Schüler/innen und Eltern jederzeit verlangen können, dass bereits auf der Klassenwebsite publizierte Bilder entfernt werden.
Ach ja, dass es bei öffentlichen Bildern nie möglich sein soll, Bilder und Namen von Schüler/innen in Verbindung zu bringen, ist auch gängige Praxis.

Das Internet ist kein Selbstbedienungsladen

Lehrpersonen sind für ihren Unterricht von Gesetzes wegen urheberrechtlich privilegiert, so dass sie Werke zu Spezialtarifen – aber nicht gratis und unbeschränkt – nutzen können.
(Quelle: http://www.urheberrecht.educa.ch)

Auch urheberrechtlich geschützte Materialien aus dem Internet können, somit für den Unterricht in der Klasse verwendet werden. Allerdings dürfen sie in keiner Form weiter publiziert werden (Elternabende, Schulwebsite u.ä.).
Wenn ich Lehrer/innen darauf hinweise, dass es für die Nutzung von Materialien aus dem Internet rechtliche Schranken gibt, dann sind sie stets sehr erstaunt. Die einhellige Meinung: «Wenn du nicht willst, dass ich deine Bilder verwende, dann musst du sie ja nicht ins Internet stellen.» «Alle verwenden Bilder, Texte, Musik aus dem Internet, dann ist es doch o.k.»
Ich versuche jeweils die Lehrer/innen zu motivieren, die Schranken des Urheberrechts mit den Schüler/innen zu thematisieren. Statt irgendwelche Bilder, die mit der Google-Bildersuche gefunden wurde, zu verwenden, könnten die Schüler/innen auf lizenzfreie Bilder bzw. auf Bilder mit einer CC-Lizenz zurückgreifen. Die CC-Suche (http://search.creativecommons.org/) unterstützt einem dabei.
Es wäre ein falsches Signal, wenn wir den Schüler/innen nicht klar machen würden, dass es für die Verwendung von Materialien aus dem Internet Grenzen gibt.

Infos und Quellen zum Urheberrecht im Bildungsbereich: