Vor kurzem habe ich micht dem Urheberrecht im Bildungsbereich auseinandergesetzt (siehe Links auf BullinoWiki). Nun habe ich im Blog von Praxiskurs Mediendidaktik der Pädagogischen Hochschule Thurgau einen interessanten Beitrag gelesen. Es handelt sich um Notizen zu einem Vortrag von Prof. Dr. jur. Kallenberger von der Zürcher Hochschule Winterthur ZHW.
Beachtenswert sind für mich vor allem folgende Punkte:
Beim Fotografieren von Kindern und Erwachsenen Erlaubnis für die Veröffentlichung holen (wenn man Sichergehen will Erlaubnis von den Eltern der Kinder holen) -> Wenn offensichtlich fotografiert oder gefilmt wird, kann prinzipiell davon ausgegangen werden, dass die Personen damit einverstanden sind
Gilt das auch beim Fotografieren von Kindern? Sind es in diesem Fall nicht vielmehr die Eltern, die ihr o.k. geben müssten, auch wenn die Kinder offensichtlich fotografiert bzw. gefilmt werden? Die Angaben von Café@ betreffend Privatsphäre, insbesondere die Verbindung von Bild und Namen finde ich dazu wichtig.
Eigene Anleitungen zu einem Software-Programm dürfen hergestellt und auch veröffentlicht werden, sofern die Herstellerfirma über keine derartige Anleitung verfügt -> Aber Vorsicht bei Screenshots des Programm, die seien illegal für diesen Zweck
Ich stelle so einige Anleitungen für Lehrkräfte her.
Viele Programme verfügen über gute Hilfen bzw. Tutorien. Wird es dadurch unzulässig, eigene Anleitungen herzustellen? Das dünkt mich dann doch etwas hochgegriffen! Ich sehe es mal so: Meine Anleitungen sind speziell für Kinder oder Lehrkräfte gemacht. Diese haben die Software-Anbieter nicht im Programm. Glück gehabt 😉
Eine Anleitung ohne Screenshots? Undenkbar!
hallo thomas
falls du das noch nicht kennen solltest
http://www.fnm-austria.at/erf/home/
es passt meines erachtens ganz gut zu deinen überlegungen …
lg aus graz
Hallo Martin
Kenne ich noch nicht, danke.
Die Idee mit dem Generator zum Auffinden von bestimmten Fragestellungen gefällt mir sehr gut. Die Ausführungen sind klar und verständlich.
Die Grundzüge des Urheberrechts sind wohl in Deutschland, Österreich und der Schweiz identisch. Dennoch gibt es Unterschiede, die zu beachten sind. Muss ich mal noch genauer anschauen.
Danke.
Gruss
Thomas